Oberlandesgericht Hamm, 2023-07-26, 30 U 278/22

30 U 278/22Tribunale superiore26 lug 2023

Regest

Bei einer Jagdpacht handelt es sich um ein Fixgeschäft. Im Fall einer unberechtigten Kündigung seitens des Verpächters kann daher im Wege der Naturalrestitution nicht das Nachholen des dem Pächter entgangenen Zeitraums als Schadensersatz begehrt werden.

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Oberlandesgericht Hamm — 30 U 278/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-26

Aktenzeichen: 30 U 278/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0726.30U278.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Normen: BGB § 249; BGB § 543; BGB § 581

Leitsätze

Bei einer Jagdpacht handelt es sich um ein Fixgeschäft. Im Fall einer unberechtigten Kündigung seitens des Verpächters kann daher im Wege der Naturalrestitution nicht das Nachholen des dem Pächter entgangenen Zeitraums als Schadensersatz begehrt werden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26.09.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg – 1 O 95/21 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des beklagten Landes gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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