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28 U 38/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-07-13, 28 U 38/22
Entscheidungsdatum: 2023-07-13
Aktenzeichen: 28 U 38/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0713.28U38.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.03.2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten oder die Streithelferin der Beklagten zu 1. vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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