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6 U 95/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-04-06, 6 U 95/22
Entscheidungsdatum: 2023-04-06
Aktenzeichen: 6 U 95/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0406.6U95.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 04.04.2022 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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