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10 U 54/20•Oberlandesgericht Hamm, 2023-02-14, 10 U 54/20
Entscheidungsdatum: 2023-02-14
Aktenzeichen: 10 U 54/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0214.10U54.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat – Senat für Landwirtschaftssachen -
Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.07.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Dorsten abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.533,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2020 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 20 % und der Kläger zu 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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