Oberlandesgericht Hamm, 2023-02-14, 10 U 54/20

10 U 54/20Tribunale superiore14 feb 2023

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 54/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-14

Aktenzeichen: 10 U 54/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0214.10U54.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat – Senat für Landwirtschaftssachen -

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.07.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Dorsten abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.533,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2020 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 20 % und der Kläger zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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