Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-03, 10 W 71/22

10 W 71/22Tribunale superiore3 gen 2023

Regest

Ein Pflichtteilsberechtigter kann im Wege des selbständigen Beweisverfahrens gem. § 485 ZPO die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrswertes einer im Nachlass vorhandenen Immobilie verlangen. Er ist nicht auf die Erhebung einer Auskunfts- und Wertermittlungsklage gem. § 2314 BGB zu verweisen.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 71/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-03

Aktenzeichen: 10 W 71/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0103.10W71.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Normen: ZPO § 485 BGB § 2314

Leitsätze

Ein Pflichtteilsberechtigter kann im Wege des selbständigen Beweisverfahrens gem. § 485 ZPO die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrswertes einer im Nachlass vorhandenen Immobilie verlangen. Er ist nicht auf die Erhebung einer Auskunfts- und Wertermittlungsklage gem. § 2314 BGB zu verweisen.

Tenor

Der Beschluss wird teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Antrag, im selbständigen Beweisverfahren ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie D Straße einzuholen, an das Landgericht zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.