Oberlandesgericht Hamm, 2022-11-29, 13 WF 171/22

13 WF 171/22Tribunale superiore29 nov 2022

Regest

Im Verfahrenskostenhilfeverfahren können derzeit die Fahrtkosten anstelle mit einer Pauschale von 5,20 € je Entfernungskilometer auch mit den Kilometerpauschalen nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien je gefahrenen Kilometer berechnet werden.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 13 WF 171/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-29

Aktenzeichen: 13 WF 171/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1129.13WF171.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen

Normen: § 115 ZPO; § 82 SGB XII

Leitsätze

Im Verfahrenskostenhilfeverfahren können derzeit die Fahrtkosten anstelle mit einer Pauschale von 5,20 € je Entfernungskilometer auch mit den Kilometerpauschalen nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien je gefahrenen Kilometer berechnet werden.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 5.10.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Rheine vom 27.9.2022 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 17.10.2022 dahin abgeändert, dass die monatlich zu zahlende Rate auf 64,- € festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben.

Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.

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