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11 U 127/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-10-26, 11 U 127/21
11 U 127/21Tribunale superiore26 ott 2022
zu den Amtspflichten bei einem Rettungseinsatz, bei dem ein RTW auf eine verschlossene Schranke trifft, und zur Frage der Beweislast für die haftungsbegründende Kausalität einer Pflichtverletzung bei einem Rettungseinsatz
Entscheidungsdatum: 2022-10-26
Aktenzeichen: 11 U 127/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1026.11U127.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
zu den Amtspflichten bei einem Rettungseinsatz, bei dem ein RTW auf eine verschlossene Schranke trifft, und zur Frage der Beweislast für die haftungsbegründende Kausalität einer Pflichtverletzung bei einem Rettungseinsatz
Die Berufung der Kläger gegen das am 29.06.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg (Az.: I-5 O 63/19) wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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