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27 W 62/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-09-29, 27 W 62/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-29
Aktenzeichen: 27 W 62/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0929.27W62.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Auf die Beschwerde des Beteiligten vom 13.07.2022 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Registergericht – Dortmund vom 28.06.2022 aufgehoben, soweit ihr nicht durch Beschluss vom 26.07.2022 abgeholfen worden ist.
Das Amtsgericht wird angewiesen, die Eintragung des Beteiligten in das Vereinsregister nicht aus den von ihm in der Zwischenverfügung vom 28.06.2022 beanstandeten Gründen zurückzuweisen, soweit es diese mit Beschluss vom 26.07.2022 aufrechterhalten hat.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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