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4 U 120/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-08-25, 4 U 120/21
Entscheidungsdatum: 2022-08-25
Aktenzeichen: 4 U 120/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0825.4U120.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.08.2021 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.500,-- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 20.02.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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