Oberlandesgericht Hamm, 2022-08-10, 11 U 197/21

11 U 197/21Tribunale superiore10 ago 2022

Regest

Wird das an den Vater eines erwachsenen, nicht im elterlichen Haushalt lebenden Kindes gezahlte Kindergeld ohne weitere Sachverhaltsaufklärung bei der Bewilligung von Leistungen zum Lebensunterhalt für das Kind diesem als Einkommen anspruchsmindernd angerechnet, kann eine Amtspflichtverletzung vorliegen. Hierdurch erleidet das Kind keinen Schaden, wenn es vom Vater mit Zuwendungen zum Lebensunterhalt im Werte des Kindergeldes unterstützt wird und ohne diese Unterstützung die Voraussetzungen für eine Abzweigung des Kindergeldes gem. § 74 EStG vorgelegen hätten.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 197/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-10

Aktenzeichen: 11 U 197/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0810.11U197.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts

Normen: § 839 BGB, Art. 34 GG, §§ 82 SGB XII, 74 EStG

Leitsätze

Wird das an den Vater eines erwachsenen, nicht im elterlichen Haushalt lebenden Kindes gezahlte Kindergeld ohne weitere Sachverhaltsaufklärung bei der Bewilligung von Leistungen zum Lebensunterhalt für das Kind diesem als Einkommen anspruchsmindernd angerechnet, kann eine Amtspflichtverletzung vorliegen. Hierdurch erleidet das Kind keinen Schaden, wenn es vom Vater mit Zuwendungen zum Lebensunterhalt im Werte des Kindergeldes unterstützt wird und ohne diese Unterstützung die Voraussetzungen für eine Abzweigung des Kindergeldes gem. § 74 EStG vorgelegen hätten.

Tenor

Die Berufung des Kläger gegen das am 30.09.2021 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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