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20 U 27/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-07-29, 20 U 27/22
Entscheidungsdatum: 2022-07-29
Aktenzeichen: 20 U 27/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0729.20U27.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.01.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 350.000,- € festgesetzt.
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