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5 Ws 131/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-06-09, 5 Ws 131/22
5 Ws 131/22Tribunale superiore9 giu 2022
zu den Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung bei womöglich eingeschränkten intellektuellen Fähigkeiten des Angeklagten
Entscheidungsdatum: 2022-06-09
Aktenzeichen: 5 Ws 131/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0609.5WS131.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: StPO § 140 Abs. 2
zu den Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung bei womöglich eingeschränkten intellektuellen Fähigkeiten des Angeklagten
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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