Oberlandesgericht Hamm, 2022-05-19, 18 U 43/21

18 U 43/21Tribunale superiore19 mag 2022

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 43/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-19

Aktenzeichen: 18 U 43/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0519.18U43.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.02.2021 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (Az. 12 O 359/20) abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin über den im angefochtenen Urteil hinausgehenden Betrag weitere 1.455,24 € (damit insgesamt einen Betrag in Höhe von 5.017,26 €) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.04.2020 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 36 % und die Beklagte zu 64 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 66 % und die Beklagte zu 34 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.223,34 € festgesetzt.

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