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5 RVs 35/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-04-07, 5 RVs 35/22
5 RVs 35/22Tribunale superiore7 apr 2022
zur erforderlichen Darlegung des Vermögensschadens bei Verurteilung wegen Betruges aufgrund Verheimlichens von Vorschäden beim Gebrauchtwagenkauf
Entscheidungsdatum: 2022-04-07
Aktenzeichen: 5 RVs 35/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0407.5RVS35.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: StGB § 263
zur erforderlichen Darlegung des Vermögensschadens bei Verurteilung wegen Betruges aufgrund Verheimlichens von Vorschäden beim Gebrauchtwagenkauf
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
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