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12 UF 155/19•Oberlandesgericht Hamm, 2021-08-25, 12 UF 155/19
12 UF 155/19Tribunale superiore25 ago 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-25
Aktenzeichen: 12 UF 155/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0825.12UF155.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Kamen vom 29.04.2019 wird in Hinblick auf den Versorgungsausgleich zurückgewiesen.
Klarstellend wird festgestellt, dass sich die Beschwerde der Antragstellerin in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt erledigt hat.
Von Amts wegen wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kamen in Ziffer 2. der angefochtenen Entscheidung wie folgt ergänzt:
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei Pensionskasse H AG findet nicht statt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 36.400,00 € festgesetzt
(nachehelicher Unterhalt: 32.400,00 €; Versorgungsausgleich: 4.400,00 €)
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