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18 U 105/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-08-02, 18 U 105/20
18 U 105/20Tribunale superiore2 ago 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-02
Aktenzeichen: 18 U 105/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0802.18U105.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.6.2020 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert;
die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.545,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.2.2019 zu zahlen;
die weitergehende Klage bleibt abgewiesen;
die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 27 % und die Beklagte zu 73 %; die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 5 % und die Beklagte zu 95 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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