progetti
10 W 131/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-07-23, 10 W 131/20
10 W 131/20Tribunale superiore23 lug 2021
Wird im Hoffeststellungsverfahren die Hofeigenschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls verneint, so ist gegen diese Entscheidung nur der potentielle Hoferbe beschwerdeberechtigt. Zur Frage des Wegfalls der Hofeigenschaft aufgrund Auflösung der Betriebseinheit.
Entscheidungsdatum: 2021-07-23
Aktenzeichen: 10 W 131/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0723.10W131.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Normen: HöfeO § 1 Abs. 1; HöfeVfO § 11; FamFG § 59
Wird im Hoffeststellungsverfahren die Hofeigenschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls verneint, so ist gegen diese Entscheidung nur der potentielle Hoferbe beschwerdeberechtigt.
Zur Frage des Wegfalls der Hofeigenschaft aufgrund Auflösung der Betriebseinheit.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) wird als unzulässig verworfen, die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1) und 4) tragen die Beteiligten zu 2) und 3).
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 38.653,68 € festgesetzt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.