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34 U 84/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-07-20, 34 U 84/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-20
Aktenzeichen: 34 U 84/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0720.34U84.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Die Gegenvorstellung des Beklagten gegen den Prozesskostenhilfe zurückweisenden Senatsbeschluss vom 05.04.2021 wird zurückgewiesen.
Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.07.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (114 O 36/15) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 7.000,00 EUR festgesetzt.
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