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5 U 31/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-06-17, 5 U 31/20
Entscheidungsdatum: 2021-06-17
Aktenzeichen: 5 U 31/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0617.5U31.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das am 26. Februar 2020 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist jetzt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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