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20 W 9/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-06-11, 20 W 9/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-11
Aktenzeichen: 20 W 9/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0611.20W9.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 31. Mai 2021 gegen den seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ablehnenden Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 7. Mai 2021 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Streitgegenstands für das Beschwerdeverfahren wird auf 30.000 € festgesetzt.
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