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4 U 17/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-06-08, 4 U 17/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 4 U 17/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0608.4U17.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 09.12.2020 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
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