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9 W 14/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-05-18, 9 W 14/21
9 W 14/21Tribunale superiore18 mag 2021
Beschränkt sich der konkrete Einsatz eines Traktors darin, dass dessen Funktion als Arbeitsmaschine im Vordergrund stand und der Schadensablauf nicht durch den Betrieb des Traktors als Kraftfahrzeug mitgeprägt wurde, scheidet eine Haftung aus Betrieb gem. § 7 Abs. 1 StVG aus.
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: 9 W 14/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0518.9W14.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 7 Abs. 1 StVG
Beschränkt sich der konkrete Einsatz eines Traktors darin, dass dessen Funktion als Arbeitsmaschine im Vordergrund stand und der Schadensablauf nicht durch den Betrieb des Traktors als Kraftfahrzeug mitgeprägt wurde, scheidet eine Haftung aus Betrieb gem. § 7 Abs. 1 StVG aus.
In dem Prozesskostenhilfeverfahren wird die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 05.03.2021 zurückgewiesen.
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