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25 U 26/19•Oberlandesgericht Hamm, 2021-05-04, 25 U 26/19
Entscheidungsdatum: 2021-05-04
Aktenzeichen: 25 U 26/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0504.25U26.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 26.07.2019 (2 O 538/18) abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gesamten vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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