progetti
1 Ws 135/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-26, 1 Ws 135/21
1 Ws 135/21Tribunale superiore26 apr 2021
Eine zumal presseöffentliche Verletzung des Beratungsgeheimnisses kann geeignet sein, die Amtsenthebung eines Schöffen zu rechtfertigen.
Entscheidungsdatum: 2021-04-26
Aktenzeichen: 1 Ws 135/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0426.1WS135.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: GVG § 51 Abs. 1; DRiG § 43
Eine zumal presseöffentliche Verletzung des Beratungsgeheimnisses kann geeignet sein, die Amtsenthebung eines Schöffen zu rechtfertigen.
Der Hilfsschöffe A wird seines Amtes enthoben.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.