Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-09, 9 U 172/20

9 U 172/20Tribunale superiore9 apr 2021

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 172/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-09

Aktenzeichen: 9 U 172/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0409.9U172.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Arnsberg (I-4 O 209/19) vom 15.09.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 27.587,25 EUR festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.