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11 U 95/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-02-17, 11 U 95/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-17
Aktenzeichen: 11 U 95/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0217.11U95.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
I. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 02.06.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.
II. Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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