progetti
28 U 101/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-01-25, 28 U 101/21
28 U 101/21Tribunale superiore25 gen 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-25
Aktenzeichen: 28 U 101/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0125.28U101.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 21.04.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld, 3 O 310/20, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieser Titel zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 25.000 EUR festgesetzt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.