Oberlandesgericht Hamm, 2021-01-25, 28 U 101/21

28 U 101/21Tribunale superiore25 gen 2021

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 101/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-25

Aktenzeichen: 28 U 101/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0125.28U101.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.04.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld, 3 O 310/20, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieser Titel zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 25.000 EUR festgesetzt.

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