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4 W 116/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-15, 4 W 116/20
4 W 116/20Tribunale superiore15 dic 2020
Zur Frage, ob eine "Alltagsmaske" in Form einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" ein Medizinprodukt ist und ob - falls sie kein Medizinprodukt ist - hierauf klarstellend hingewiesen werden muss.
Entscheidungsdatum: 2020-12-15
Aktenzeichen: 4 W 116/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1215.4W116.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: UWG § 3a; UWG § 5; UWG § 5a; MPG § 3 Nr. 1; HWG § 3; ProdSG § 3 Abs. 4; ProdSG § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Zur Frage, ob eine "Alltagsmaske" in Form einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" ein Medizinprodukt ist und ob - falls sie kein Medizinprodukt ist - hierauf klarstellend hingewiesen werden muss.
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster vom 06.11.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.000,00 € festgesetzt.
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