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34 U 48/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-15, 34 U 48/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-15
Aktenzeichen: 34 U 48/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1215.34U48.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 25.03.2020 (Az. 4 O 224/19) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist – ebenso wie das angefochtene Urteil – ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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