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5 UF 65/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-11-11, 5 UF 65/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-11
Aktenzeichen: 5 UF 65/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1111.5UF65.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 10.03.2020 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold, Az. 33 F 197/19, abgeändert.
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz und des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 19.200,00 Euro festgesetzt.
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