Oberlandesgericht Hamm, 2020-10-22, 2 Ausl 104/20

2 Ausl 104/20Tribunale superiore22 ott 2020

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl 104/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-22

Aktenzeichen: 2 Ausl 104/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1022.2AUSL104.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

  • I. Die Auslieferung des Verfolgten in die Vereinigten Staaten von Amerika wegen der ihm in dem Haftbefehl des U.S District Court of Conneticut (Nr. 3:20-cr-119(JBA)(RBS)) vom 30.07.2020 in Verbindung mit der zugrunde liegenden Anklageschrift vom 29.07.2020 zur Last gelegten Taten ist unzulässig.

  • II. Der förmliche Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 24.08.2020 wird aufgehoben.

  • III. Die Herausgabe der bei dem Verfolgten sichergestellten Mobiltelefone an die US-amerikanischen Behörden ist unzulässig.

  • IV. Alleinige Entscheidung des mitunterzeichnenden Senatsvorsitzenden:

Der Verfolgte ist in vorliegender Sache unverzüglich aus der Haft zu entlassen.

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