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11 U 78/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-09-09, 11 U 78/20
11 U 78/20Tribunale superiore9 set 2020
Zu den Anforderungen an einen schlüssigen Klagevortrag für die Verletzung einer winterlichen Räum- und Streupflicht, wenn ein Fußgänger nach Betreten der Fahrbahn beim Einsteigen in einen Pkw auf sog. Schneematsch ausrutscht.
Entscheidungsdatum: 2020-09-09
Aktenzeichen: 11 U 78/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0909.11U78.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: §§: 249, 253, 839 BGB, Art. 34 GG, 9, 9a, 47 StrWG NRW, 1 StrReinG NRW
Zu den Anforderungen an einen schlüssigen Klagevortrag für die Verletzung einer winterlichen Räum- und Streupflicht, wenn ein Fußgänger nach Betreten der Fahrbahn beim Einsteigen in einen Pkw auf sog. Schneematsch ausrutscht.
Der Senat weist nach Beratung darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.
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