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20 U 68/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-08-05, 20 U 68/20
Entscheidungsdatum: 2020-08-05
Aktenzeichen: 20 U 68/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0805.20U68.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.02.2020 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 7.089,09 € festgesetzt.
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