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25 W 80/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-07-10, 25 W 80/20
Entscheidungsdatum: 2020-07-10
Aktenzeichen: 25 W 80/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0710.25W80.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Kläger vom 13.09.2019 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bielefeld vom 30.01.2019 abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Vergleichs des Landgerichts Bielefeld vom 16.12.2015 sind von der Beklagten 3.657,14 € – dreitausendsechshundertsiebenundfünfzig Euro und vierzehn Cent –
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2018
an die Kläger zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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