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32 SA 10/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-02-27, 32 SA 10/20
32 SA 10/20Tribunale superiore27 feb 2020
Die Verpachtung einer mit Versorgungsanschlüssen versehenen Campingplatzparzelle ohne aufstehenden Wohnwagen, Zelt o.ä. ist kein Pachtvertrag über Räume im Sinne von § 29a ZPO. Ein mit § 29a ZPO begründeter Verweisungsbeschluss kann unverbindlich sein, wenn nicht erkennbar ist, dass sich das verweisende Gericht mit der Frage eines verpachteten Raums als Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 29a ZPO auseinandergesetzt hat.
Entscheidungsdatum: 2020-02-27
Aktenzeichen: 32 SA 10/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0227.32SA10.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 29a, 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO
Die Verpachtung einer mit Versorgungsanschlüssen versehenen Campingplatzparzelle ohne aufstehenden Wohnwagen, Zelt o.ä. ist kein Pachtvertrag über Räume im Sinne von § 29a ZPO. Ein mit § 29a ZPO begründeter Verweisungsbeschluss kann unverbindlich sein, wenn nicht erkennbar ist, dass sich das verweisende Gericht mit der Frage eines verpachteten Raums als Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 29a ZPO auseinandergesetzt hat.
Örtlich zuständig ist das Amtsgericht Marl.
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