Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-18, 4 RBs 185/19

4 RBs 185/19Tribunale superiore18 lug 2019

Regest

Entfernungsangaben, die nicht auf Messungen, sondern ausschließlich auf visuellen Beobachtungen beruhen, sind in der Regel – wie auch Zeitschätzungen – mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet und daher kritisch zu hinterfragen. Gleiches gilt für die Nutzung von im Internet zur Verfügung gestellten Messfunktionen für die Berechnung von Entfernungen.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 185/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-18

Aktenzeichen: 4 RBs 185/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0718.4RBS185.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Normen: StVO § 37

Leitsätze

Entfernungsangaben, die nicht auf Messungen, sondern ausschließlich auf visuellen Beobachtungen beruhen, sind in der Regel – wie auch Zeitschätzungen – mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet und daher kritisch zu hinterfragen. Gleiches gilt für die Nutzung von im Internet zur Verfügung gestellten Messfunktionen für die Berechnung von Entfernungen.

Tenor

  1. (Entscheidung der Einzelrichterin)

Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern zur Entscheidung übertragen.

  1. (Entscheidung des Bußgeldsenats in der Besetzung mit drei Richtern)

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Detmold vom 20.02.2019 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Detmold zurückverwiesen.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

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