Oberlandesgericht Hamm, 2018-01-23, 2 WF 225/17

2 WF 225/17Tribunale superiore23 gen 2018

Regest

Das Übergehen eines Verfahrenskostenhilfegesuchs in einem vorangegangenen gerichtlichen Verfahren durch den mit der Sache befassten Richter kann - nach Lage des Einzelfalls - geeignet sein, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit auch in einem nachfolgenden Verfahren zu rechtfertigen.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 225/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-23

Aktenzeichen: 2 WF 225/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0123.2WF225.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 42 II ZPO, 113 I FamFG

Leitsätze

Das Übergehen eines Verfahrenskostenhilfegesuchs in einem vorangegangenen gerichtlichen Verfahren durch den mit der Sache befassten Richter kann - nach Lage des Einzelfalls - geeignet sein, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit auch in einem nachfolgenden Verfahren zu rechtfertigen.

Tenor

Das gegen die Richterin X am Amtsgericht Essen-Steele gerichtete Ablehnungsgesuch des Antragstellers wird für begründet erklärt.

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