Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-13, 6 U 16/17

6 U 16/17Tribunale superiore13 lug 2017

Regest

Übersieht ein Gericht bei Urteilserlass die Tilgungswirkung eines zur Verrechnung gezahlten Vorschusses, so liegt hierin keine offenbare Unrichtigkeit des Urteils im Sinne des § 319 ZPO.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 16/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-13

Aktenzeichen: 6 U 16/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0713.6U16.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: ZPO § 319

Leitsätze

Übersieht ein Gericht bei Urteilserlass die Tilgungswirkung eines zur Verrechnung gezahlten Vorschusses, so liegt hierin keine offenbare Unrichtigkeit des Urteils im Sinne des § 319 ZPO.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.12.2016 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (9 O 379/12) abgeändert und hinsichtlich der Ziff. 1 und 4 wie folgt neu gefasst:

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 66.480,61 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.01.2013 zu zahlen.

  2. Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 45 % und die Beklagten zu 55 %. Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger allein auferlegt.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.