Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-12, 22 U 64/16

22 U 64/16Tribunale superiore12 giu 2017

Regest

Der Erwerber einer gebrauchten, älteren Eigentumswohnung kann nicht erwarten, dass diese Wohnung völlig frei von Silberfischchen ist. Bei einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Grundbestand von Silberfischchen vorhanden ist. Allein dieser begründet keinen Mangel.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 64/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-12

Aktenzeichen: 22 U 64/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0612.22U64.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: § 434 BGB

Leitsätze

Der Erwerber einer gebrauchten, älteren Eigentumswohnung kann nicht erwarten, dass diese Wohnung völlig frei von Silberfischchen ist. Bei einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Grundbestand von Silberfischchen vorhanden ist. Allein dieser begründet keinen Mangel.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 29.04.2016 (010 O 214/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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