1 Vollz(Ws) 304/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-22, 1 Vollz(Ws) 304/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-22, 1 Vollz(Ws) 304/16
1 Vollz(Ws) 304/16Tribunale superiore22 set 2016
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz(Ws) 304/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-22
Aktenzeichen: 1 Vollz(Ws) 304/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0922.1VOLLZ.WS304.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Dem Betroffenen wird Wiedereinsetzung in vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 21.03.2016 gewährt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, soweit mit dem angefochtenen Beschluss ein Anspruch des Betroffenen auf Auskunft hinsichtlich der Namen derjenigen Vollzugsbediensteten, die Wahrnehmungen über den Betroffenen in den dafür vorgesehenen Wahrnehmungsbögen vermerkt haben, verneint worden ist.
Im Umfang der Zulassung wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.
Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Betroffenen zur Last (§ 121 Abs. 2 StVollzG).
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.