Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-02, 11 U 16/16

11 U 16/16Tribunale superiore2 set 2016

Regest

Zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Restitutionsklage gegen ein zivilrechtliches Urteil nach der Aufhebung verwaltungsgerichtlicher Urteile durch das Bundesverfassungsgericht, auf deren Bindungswirkung bei der Prüfung einer im Zivilprozess streitgegenständlichen einer Amtspflichtverletzung abgestellt wurde. Zum Schadensersatzanspruch einer Lehrerin, die vom Land Nordrhein-Westfalen in Anwendung einer verfassungswidrigen Altersgrenze zu Unrecht nicht verbeamtet worden ist.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 16/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-02

Aktenzeichen: 11 U 16/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0902.11U16.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: Art. 34 GG, § 839 BGB; § 580 ZPO, §§ 6, 52, 84 LVO NRW 2009; § 5 LBG NRW

Leitsätze

Zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Restitutionsklage gegen ein zivilrechtliches Urteil nach der Aufhebung verwaltungsgerichtlicher Urteile durch das Bundesverfassungsgericht, auf deren Bindungswirkung bei der Prüfung einer im Zivilprozess streitgegenständlichen einer Amtspflichtverletzung abgestellt wurde. Zum Schadensersatzanspruch einer Lehrerin, die vom Land Nordrhein-Westfalen in Anwendung einer verfassungswidrigen Altersgrenze zu Unrecht nicht verbeamtet worden ist.

Tenor

Auf die Restitutionklage der Klägerin wird das am 30.04.2014 verkündete Urteil des Senats - I-11 U 45/13 - aufgehoben.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.03.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Restitutionsverfahrens und des Berufungsverfahrens zum Aktenzeichen I-11 U 45/13.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts vom 08.03.2013 ist ohne Sicherheitsleitung vorläufig vollstreckbar.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.