Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-23, 31 U 94/15

31 U 94/15Tribunale superiore23 nov 2015

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 94/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-23

Aktenzeichen: 31 U 94/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1123.31U94.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 25.03.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (Az.: 4 O 181/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien am 27.12.2010 zur Nr. ###### geschlossene Darlehensvertrag über einen Auszahlungsbetrag von 22.308,00 € durch den Widerruf des Klägers vom 16.01.2014 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde.

Es wird weiterhin festgestellt, dass der Kläger per 23.11.2015 aus dem Darlehensvertrag Nr. ###### vom 27.12.2010 der Beklagten nicht mehr als 10.418,70 € schuldet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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