Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-18, 15 W 20/13

15 W 20/13Tribunale superiore18 feb 2014

Regest

Für die Berichtigung eines Familiennamens ist nach Aufdeckung der Identität als türkische Staatsangehörige das türkische Namens- und Personenstandsrecht maßgeblich.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 20/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-18

Aktenzeichen: 15 W 20/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0218.15W20.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: PStG § 21, PStG § 48, EGBGB Art. 6

Leitsätze

Für die Berichtigung eines Familiennamens ist nach Aufdeckung der Identität als türkische Staatsangehörige das türkische Namens- und Personenstandsrecht maßgeblich.

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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