Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-15, 32 SA 47/13

32 SA 47/13Tribunale superiore15 lug 2013

Regest

Die Bindungswirkung einer Verweisung gem. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO wegen örtlicher Unzuständigkeit entfällt nicht bereits deshalb, weil das verweisende Gericht die zum Zeitpunkt der Entscheidung seit rund fünf Monaten bestehende Gesetzesänderung des § 32 b ZPO nicht beachtet, sondern altes Recht angewandt hat.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 47/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-15

Aktenzeichen: 32 SA 47/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0715.32SA47.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 32 b, 36, 281

Leitsätze

Die Bindungswirkung einer Verweisung gem. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO wegen örtlicher Unzuständigkeit entfällt nicht bereits deshalb, weil das verweisende Gericht die zum Zeitpunkt der Entscheidung seit rund fünf Monaten bestehende Gesetzesänderung des § 32 b ZPO nicht beachtet, sondern altes Recht angewandt hat.

Tenor

Als zuständiges Gericht wird das Landgericht C bestimmt.

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