Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-28, 6 WF 298/12

6 WF 298/12Tribunale superiore28 mag 2013

Regest

Kosten für ein privates Repetitorium zwecks Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen sind als Mehrbedarf regelmäßig nur dann anzuerkennen, wenn die Universität ein kostenfreies Examensrepetitorium nicht anbietet.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 298/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-28

Aktenzeichen: 6 WF 298/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0528.6WF298.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Normen: BGB §§ 1601, 1602

Leitsätze

Kosten für ein privates Repetitorium zwecks Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen sind als Mehrbedarf regelmäßig nur dann anzuerkennen, wenn die Universität ein kostenfreies Examensrepetitorium nicht anbietet.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin vom 20.11.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 07.11.2012 –teilweise abgeholfen durch Beschluss vom 26.11.2012- wird zurückgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.