Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-05, I-17 U 162/11

I-17 U 162/11Tribunale superiore5 nov 2012

Regest

Zur Haftung des Architekten für die Mängelbeseitigungskosten

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — I-17 U 162/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-05

Aktenzeichen: I-17 U 162/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1105.I17U162.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 634 Nr. 4, 280, 281

Leitsätze

Zur Haftung des Architekten für die Mängelbeseitigungskosten

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.06.2011 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der Kosten des Streithelfers, die dieser – klarstellend auch die erste Instanz betreffend – selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.