Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-14, 12 U 118/10

12 U 118/10Tribunale superiore14 mar 2012

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 118/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-14

Aktenzeichen: 12 U 118/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0314.12U118.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.05.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.170,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 26.08.2009 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche über den Betrag von 28.170,18 € hinausgehenden Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, die dem Kläger durch und im Zusammenhang mit der Nacherfüllung der Eindeckung der nicht tragenden Metalldeckung, Winkelstehfalzdeckung aus Zinkblech, an seinem Hause I-Straße, ####1 N, entstehen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.