Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-25, I-7 U 94/08

I-7 U 94/08Tribunale superiore25 ago 2009

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — I-7 U 94/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-25

Aktenzeichen: I-7 U 94/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0825.I7U94.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.11.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Münster ( AZ: 11 O 207 / 07 ) teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag in Höhe von 25.000,- € hinaus weitere 10.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.6.2006 zu zahlen sowie über die zuerkannten weiteren 1.085,04 € hinaus weitere 716,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.7.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung des Klägers und die Berufung des Beklagten werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu 35 % und der Kläger zu 65%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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