4 U 54/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-30, 4 U 54/09
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 54/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-30
Aktenzeichen: 4 U 54/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0630.4U54.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 19. Februar 2009 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis 250.000, EUR, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung mit Telefonanrufen zu werben.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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