Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-28, 19 U 168/08

19 U 168/08Tribunale superiore28 apr 2009

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 168/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-28

Aktenzeichen: 19 U 168/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0428.19U168.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.10.2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.965,79 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2007 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen hinsichtlich der ersten Instanz die Beklagte zu 96 % und der Kläger zu 4% und hinsichtlich der zweiten Instanz die Beklagte ganz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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